Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und was ist mit dem Umgang?

Sachse, Friday, 06.08.2010, 14:04 (vor 5638 Tagen) @ Referatsleiter 408

Sehe ich da irgendwas in der Gesamtsache falsch? Wollen die uns hier
wieder bloss an der Nase herumführen und den Blick vernebeln?

Nein, meiner Meinung nach siehst Du das vollkommen richtig.

Es soll sich ja gar nichts ändern.
Die "Neue Praxis" würde ja wirklich nichts ändern:
die Mutter hat das Sorgerecht ab Geburt. der Vater kann es, soweit die Mutter nicht zustimmt, einklagen.

Bereits hier wird der Vater, soweit die Beziehung zur Mutter nicht total kaputt ist, zögern müssen. Denn mit einer derartigen Klage wird auch aus der schlechtesten Beziehung zur Mutter ein Krieg.
(War derartiges nicht mal ein Argument gegen "geheime" Vaterschaftstest´s?)

Gut, läuft dann die Klage wird das Kindeswohl geprüft. Welche Maßstäbe, welche Informationsquellen, welche Institutionen ? Natürlich: Angeben der Mutter, Jugendamt....
Also: der Rechtsstreit kann durch die Mutter ewig in die Länge gezogen werden, mit Behauptungen für Kindeswohlgefährdung. Nach langem Prozedere kann dann das Gericht eigentlich letztendlich nur eine Kindeswohlgefährdung wegen Entfremdung feststellen....

Nein, hier soll NICHTS geändert werden, hier muss einem Urteil des Europ. Gerichtes für Menschenrechte irgendwie entgegnet werden. Dass Bundesgerichte da mitspielen ist ja nichts Neues.

Wie die Mutter zur Gewährung eines Umgangsrechtes gezwungen werden kann, das wissen wir ja Alle: GAR NICHT !
Darüber gibt es ja auch kein Urteil und werden die Menschenrechte somit nicht verletzt.......

Da wird sich praktisch nichts ändern, weil die politisch Handelnden dies gar nicht wollen.


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