Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"
"Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind
gut!". Ja, ja, Kinder als Schutzschilde missbrauchen!
Ganz genau diesen Worte habe ich von einer ollen Jugendamtstante in W_ei_lheim vor zwei Jahren gehört. Damals habe ich das auch erst später verstanden. Es heißt nichts anderes als:
Mutterwohl = Kindeswohl
Manche gehen dann noch einen kleinen Schritt weiter zum Umkehrschluß / Gegenbeweis und setzen:
Papawohl != Kindeswohl
Frauenlogik halt. 
Nur gut, daß ich mittlerweile zum paritätischen Wechselmodell (50 / 50) gekommen bin. Die o.g. JA-Tante würde wahrscheinlich die Welt nicht mehr verstehen, sofern sie jemals schon mal etwas davon verstanden hat.
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sonnenlilie,
05.08.2010, 13:54
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Christian,
05.08.2010, 14:22
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MuddisBester,
05.08.2010, 14:55
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Dampflok,
05.08.2010, 16:30
- Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - Nikos, 06.08.2010, 00:00
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Dampflok,
05.08.2010, 16:30
- Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - herdplatte, 05.08.2010, 19:48
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MuddisBester,
05.08.2010, 14:55
- AW: Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - Referatsleiter 408, 05.08.2010, 23:10
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Christian,
05.08.2010, 14:22