Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"
Kann man gegen einen unbestimmten Rechtsbegriff klagen?
Zum Beispiel: Art. 19 IV GG
Mir ist der Beurteilungsspielraum bei der Auslegung des Begriffes "Kindeswohl" deutscher Familiengerichte und Jugendämter ein Stachel im Auge und einseitig frauenorientiert.
Ist genauere Begriffsbestimmung auch vor europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich?
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sonnenlilie,
05.08.2010, 13:54
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Christian,
05.08.2010, 14:22
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MuddisBester,
05.08.2010, 14:55
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Dampflok,
05.08.2010, 16:30
- Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - Nikos, 06.08.2010, 00:00
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Dampflok,
05.08.2010, 16:30
- Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - herdplatte, 05.08.2010, 19:48
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MuddisBester,
05.08.2010, 14:55
- AW: Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - Referatsleiter 408, 05.08.2010, 23:10
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Christian,
05.08.2010, 14:22