Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"
Richtig:
Kindeswohl = Mütterwohl
Falsch:
Feministinnen sagen -> "Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind
gut!"
Richtig:
Feministinnen sagen -> "Es kann einem Kind nur gut gehen, wenn es der
Mutter gut geht!".
Das sagen nicht nur feministinnen: Das war ausschlaggebende Begründung für die mütterzentrierte Rechtsprechnung bei unverheirateten Vätern in einem Grundsatzurteil des LG Paderborn:
1) Ausschlaggebend ist immer das Kindeswohl
2) geht es der Mutter nicht gut ist das dem Kindeswohl abträglich
3) weil es der Mutter nach eigenem Bekunden nicht gut geht, wenn das Kind beim Papi ist, kann dem Sorgerechtsbegehren des Vaters nicht entsprochen werden!
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sonnenlilie,
05.08.2010, 13:54
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Christian,
05.08.2010, 14:22
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MuddisBester,
05.08.2010, 14:55
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Dampflok,
05.08.2010, 16:30
- Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - Nikos, 06.08.2010, 00:00
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Dampflok,
05.08.2010, 16:30
- Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - herdplatte, 05.08.2010, 19:48
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MuddisBester,
05.08.2010, 14:55
- AW: Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl" - Referatsleiter 408, 05.08.2010, 23:10
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Christian,
05.08.2010, 14:22