Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zitate aus der Zeit vor der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998

Christine ⌂, Thursday, 05.08.2010, 16:13 (vor 5639 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Die jetzt getroffene Regelung provoziere gerichtlichen Streit um das Sorgerecht und sei deshalb dem Wohl des Kindes abträglich, befürchtet die SPD-Abgeordnete Wolf. Die SPD-Parlamentarierin Edith Niehuis nannte die Sorgerechtsreform wirklichkeitsfremd: Künftig müssten die Mütter vor Gericht wieder "schmutzige Wäsche waschen", um die Erziehung übernehmen zu können. Rita Grießhaber (Grüne) befand, elterliche Konflikte würden durch die automatisch weiterlaufende gemeinsame Sorge lediglich auf später verschoben.

Die oben genannten Zitate stammen sämtlich aus der Zeit vor der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998. Damals wurde die gemeinsame Sorge für geschiedene Eltern die Regel. Dem Väteraufbruch für Kinder ging dieses damals nicht weit genug, aber viele Politiker und Mütterverbände war gegen die Reform, die Kooperation von Eltern ließe sich nicht per Gesetz verordnen.

Offenkundig hat der Staat doch Einfluss!

Mittlerweile üben bei 90% der Scheidungen mit Kindern die Eltern die gemeinsame Sorge aus. Das gemeinsame Sorgerecht ist bei Geschiedenen heute der Regelfall. Und das ist auch gut so! Die alleinige Sorge impliziert bei Eltern, dass es nur eine Verantwortung gibt. Mit gemeinsamer Sorge bekommen die ehemaligen Partner - aber fortwährend die gemeinsamen Eltern - die Chance, sich auf ihre gemeinsame Verantwortung als Eltern zu besinnen - beide behalten juristisch die Verantwortung.

Diese Chance haben die meisten Kinder bei Eltern ohne Trauschein nicht. Jährlich werden ca. 100.000 Kinder geboren, die zumindest am Anfang ihres Lebens eine allein sorgeberechtigte Mutter haben, und die Zahl unehelich geborener Kinder wächst jährlich. Unternimmt der Staat hier nichts, behält er faktisch bei, dass er 1998 Kinder ersten und zweiten Ranges geschaffen hat.

Täglich bekommt der Väteraufbruch für Kinder Anfragen von Vätern, die sich Informationen wünschen, aber nicht bekommen. Väter, deren Kinder in Behandlung oder im Krankenhaus sind, Väter, die lediglich wissen wollen, wie es ihrem Kind geht, Väter, die positiv auf die Entwicklung ihres Kindes Einfluss nehmen möchten. Diese Väter sind auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen und die Praxis zeigt, es werden allzu häufig Informationen von der Mutter verweigert. Der Streit ist jahrelang vorprogrammiert.

Doch den Vätern geht es nicht einzig um einen Informationsfluss. Von sozialen Aufgaben kann der Vater zweiter Klasse auf Wunsch der Mütter entfernt werden. Ehrenamt im Sportklub des Kindes, Lesepatenschaften, Beirat im Kindergarten, Elternbeirat in der Schule in allen gesellschaftlichen Räumen, in denen das Kind aufwächst und die Welt erfährt, hat der Vater ohne die gemeinsame Sorge nichts zu suchen. Das Engagement, das viele Väter für ihr Kind neben ihrem Beruf aufbringen, ist für den Vater ohne Sorgerecht nicht möglich, wenn die Mutter es nicht duldet.

Es geht bei der gemeinsamen Sorge nicht um Konflikte mit der Mutter. Mit einem Kind wächst neue Verantwortung im Leben beider Eltern. Uns Vätern geht es um unsere Kinder. Wir möchten wissen, wie sich unsere Kinder in Kindergarten und Schule bewähren. Und auch unsere Kinder haben ein Recht darauf, dass beide Eltern sie gemeinschaftlich und verantwortlich begleiten – unabhängig eines Trauscheines.

Aus dem VafK-Newsletter http://www.vaeteraufbruch.de/redaktion/Dokumente/news100801KommentarHM.htm

Letztendlich heißt das, der Kampf, den eheliche Väter hinter sich haben, den haben ledige Väter nun vor sich. Die Welt ist für die ehelichen Kinder nicht untergegangen, aber sehr viel Schaden wurde bei den nicht ehelichen Kindern vernommen.
Vielleicht sollten wir weitere Zitate sammeln, die vor der Kindschaftsreform 1998 getätigt wurden und damit dann Bundestagsabgeordnete bombadieren ;-)

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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