Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Justiz dient dem Rechtsfrieden und der Herrschaftssicherung

Mus Lim ⌂, Sunday, 01.08.2010, 19:35 (vor 5643 Tagen) @ Mike

Es wäre schön, wenn die Sendung der Grundsatzfrage nachgehen würde, ob die
Richter der I. Instanz Art. 20 III, GG grundsätzlich nicht einhalten müssen.
Denn solche klare Brüche mit dem Gesetz kann mittlerweile ein jeder
zuhauf im Internet finden.

... beweist, dass wir in der Justiz einen Riesenfehler im System haben:

Die Justiz dient dem Rechtsfrieden und der Herrschaftssicherung.

Wer im Feudalismus einer mächtigen Person zu nahe kam, oder diese sich von ihm bedroht fühlte, dann wurde im ein Verbrechen angehängt und er wanderte in den Turm oder ins Verlies.

Mit Gewaltschutzgesetz und "Ehelicher Beischlaf = Vergewaltigung" mit Beweislastumkehr, da weiß man doch, wohin das führt. Besonders die Beweislastumkehr zeigt doch, dass die Abschaffung bzw. Umgehung des Rechtsstaates politisch gewollt ist. In diesem Sinne sind auch Richter nur ausführende Organe. Der Fisch stinkt vom Kopf her.
Wer als Politiker heute mit dem Finger auf Richter zeigt, die angeblich Fehler gemacht haben, auf den zeigen drei Finger zurück. Es war die Politik, welche die Beweislastumkehr ins Gesetz geschrieben haben und die ganze Sache auch noch politisch unterfüttern.

Der Satz "beweist, dass wir in der Justiz einen Riesenfehler im System haben" ist also falsch.
Es war nicht die Justiz, welche die Beweislastumkehr und die Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien zu verantworten haben. Das war der Deutsche Juristinnenverein und die Grünuchen und andere Lila Pudel.

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