Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmännchen und Anne Will

Mike, Sunday, 01.08.2010, 13:41 (vor 5643 Tagen)

Zum Thema gibt es neue Kommentare unter: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/29/kachelmann-ist-ein-freier-mann/

Vermutlich wird er zensiert: "Kommentar wartet auf Freischaltung"

Manche der Kommentatoren stellen sich die Frage ob das Thema einer Polit-Talk-Sendung würdig sei?

Wenn man davon ausgeht, dass eine Demokratie sich durch Rechtsicherheit und damit durch Rechtstaatlichkeit definiert, dann gehört es sicherlich zu den Zielen der Politik hierzulande, die Rechtsicherheit zu gewährleisten.

Die Rechtsicherheit im Strafrecht ist dadurch zu erreichen, dass Juristen sich am Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" halten. Wenn die Aussage des Richters Höld stimmt, dann lagen dem LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft insgesamt 14 (vierzehn) Gutachten vor, die das OLG Karlsruhe - entschied ja nach Aktenlage - als Grundlage für seine Entscheidung nannten.

Mit anderen Worten: Das OLG Karlsruhe ist von Richtern besetzt, die sich an Recht und Gesetz halten. Solche Richter entscheiden gemäß dem Prinzip: Aus vorhandenen Rechtstatsachen ergeben sich Rechtsfolgen. Diese Rechtsfolgen sind in Gesetze gegossen, an der sich die Richter - sofern sie sich an Recht und Gesetz gebunden fühlen, siehe Art. 20 III GG - zu halten haben.

Da es also der Meinung des OLG bedurfte, die Entscheidung herbeizuführen, die sich aus den beim LG Mannheim vorhandenen Rechtstatsachen zwangsläufig ergibt, folgt für jeden der sich an die Verfassung gebunden fühlt der Schluss, dass sich das LG Mannheim und die StAnw nicht an Recht und Gesetz gehalten haben.

Somit steht aus dieser Perspektive, der Fall Kachelmann exemplarisch für die Mängel der Rechtstaatlichkeit hierzulande und somit ist es ein überfälliges Thema für eine Polit-Talk-Sendung.

Es wäre schön, wenn die Sendung der Grundsatzfrage nachgehen würde, ob die Richter der I. Instanz Art. 20 III, GG grundsätzlich nicht einhalten müssen. Denn solche klare Brüche mit dem Gesetz kann mittlerweile ein jeder zuhauf im Internet finden.

Frau Friedrichsen kann sicherlich selbst über viele Fälle berichten.

Frau Rückerts hatte im Buch "Unrecht im Namen des Volkes" über die Verurteilung zweier Männer berichtet, die durch eine Jungfrau der 10-fachen Vergewaltigung bezichtigt wurden. Das Ignorieren von Tatsachen (Jungfrau=10-fache Vergewaltigung ist unmöglich), das Abstellen allein auf die Aussage des psychisch gestörten Mädchens ("Ich bin vergewaltigt worden", also nimmt das Gericht an, es sei so), beweist dass wir in der Justiz einen Riesenfehler im System haben:

Es gibt nämlich keine effektive Kontrolle der Arbeit der Richter. Im Fall Kachelmann haben ihm die Medien geholfen, das bei ihm das Prinzip "in dubio pro reo" angewandt wird.

In anderen Fällen wird nicht einmal ansatzweise nachgefragt was schiefgelaufen ist. So scheint es vollkommen untergegangen zu sein, dass der Mann der voriges Jahr im LG Landshut Amok lief und zwei Tote zu beklagen waren, zu ca. 34 Verfahren in der gleichen Sache gezwungen wurde: Die 6 Geschwister der Ehefrau haben das Ehepaar reihum vor den Kadi gezerrt. Auch hier haben die Richter aus der Rechtstatsache "Sache schon einmal geklärt" nicht die Konsequenz gezogen, "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." §226, BGB.

Stattdessen gleichen aber die Eingänge der Gerichte immer mehr den Sicherheitskontrollen beim Flughafen: Während wir aber wissen, dass wir uns am Flughafen gegen Terroristen schützen wollen, wissen wir offensichtlich noch nicht genau, gegen wen wir uns bei Gericht so stark schützen müssen. In Bayern scheint man in der Folge des Landshuter Amoklaufs die Sicherheitsmaßnahmen vor Gericht zu stärken, einer Ursachenforschung geht man aber aus dem Wege.

Dabei wäre gerade im Familienrecht (Zitat Otto Schily: "Es ist leichter im Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken.") eine Analyse bitter notwendig.

Tacitus hatte es mal auf den Punkt gebracht: "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er." - Annalen III, 27.

Das neue FamFG mit dem FamGKG wird die Zahl der Verfahren und deren Kosten erheblich steigen lassen. Die bisherigen Profiteure - die Scheidungsindustrie - hat sich durch Großkanzleien wie dei von Rakete-Dombek weitere Pfründe gesichert.

In der Jugendhilfe und im Scheidungsrecht setzt man bis zu 40 Milliarden EUR/Jahr um, Tendenz weiter steigend. Wenn man die weiteren Schäden durch psychische Krankheíten, Privatinsolvenzen, Arbeitsausfälle zusammenrechnet, kommt man auf ein volkswirtschaftlichen Schaden von ca. 60-80 Milliarden EUR/Jahr. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Prophezeihung des Herrn Geerd Mackenroth "Dann kippt das System" im "Der Spiegel" 22/2006, im gleichnamigen Interview eintreffen wird.

Daher ist es höchste Zeit, dass wir die Justiz und deren Mechanismen a) in Frage stellen und b) hinterfragen.

Herr Kachelmann ist weder Promi noch ist er besonders wichtig. Sein Fall aber zeigt, dass die Justiz von den Angeklagten erwartet, dass sie "auf allen Vieren zum Richtertisch kriechen und um gnade flehen" indem sie sich schuldig bekennen.

Das hat mit Justiz, Rechtstaatlichkeit und Rechtsicherheit gar nichts mehr zu tun.

Denn die neu erhobene Anzeige gegen Kachelmann beweist lediglich, dass es in unserer Gesellschaft westlicher Prägung möglich ist einen Leistungsträger schamlos auszunehmen. Tatsachen spielen überhaupt keine Rolle mehr, hier geht es nur darum den Machtanspruch der Richter vom LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft zu befriedigen: Der Mann der angezeigt wurde, der muss ins Knast! Er hat männliche Geschlechtsmerkmale, also muss er schuldig sein, wie im Mittelalter ein Furunkel am Allerwertesten zu einer Hexenverbrennung führte nach entsprechender Anzeige.

Da auch Frau Alice Schwarzer an der Diskussion beteiligt ist, wage ich allerdings zu bezweifeln, dass die Rechtstaatlichkeit der Entscheidung des LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft, Kachelmann in U-Haft zu halten oder die Justiz überhaupt in Frage gestellt wird.

Denn Frau Schwarzer ist ja mitverantwortlich für den Abbau der Rechtstaatlichkeit!: Es ist ein "Erfolg" der radikal-feministischen Ideologie, dass das Prinzip "Im Zweifel wird er angeklagt" eingeführt wurde, statt des Prinzips "Im Zweifel für den Angeklagten", siehe Gewaltschutzgesetz. Beispiel für seine Anwendung: Im LK Coburg stritt ein Paar um die gemeinsame Bettdecke. Sie kratzt ihn, Wunden vorhanden, er würgt sie angeblich. Polizei nimmt Strafanzeige wegen Körperverletzung auf, sowohl gegen sie als auch gegen ihn. Aber nur er muss das Haus verlassen, aufgrund des Gewaltschutzgesetzes.

Die Gleichung Mann= Gewalttäter, Vergewaltiger, Frau="heilige Maria Mutter Gottes auf Erden" wird nicht allzu lange halten. Nur, eine Frau Schwarzer wird sich davon nicht trennen wollen, dazu fehlt ihr der Mut, obwohl sie für die Bild-Zeitung mit dem Spruch warb "Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht!".


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