Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kleine Notlüge war OK

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 29.07.2010, 16:47 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Ob er sein Leben und seine Würde wiederbekommt?

Darauf kommt es nicht an. Wichtig ist, dass die Täterin sich erstmal besser gefühlt hat.
Wo bleibt ihr gerechter Anspruch, endlich geheiratet zu werden? Es ist hehre Aufgabe deutscher Gerichtsbarkeit, tief verletzte weibliche Gefühle durch unnachsichtige Härte gegenüber männlich-machohaften Gefühlsverletzern zu ahnden.
Wo kämen wir denn hin, wenn Männer einfach nicht heiraten wollen oder strafbarerweise gleich mehrere Freundinnen haben? Derlei darf nicht ungesühnt bleiben, eine winzige Notlüge ('schwere Vergewaltigung') ist in solchen Fällen männlicher Unbotmäßigkeit allemal angemessen. Vielleicht lernen's die Kerle dann endlich!

Viele Grüße
Wolfgang


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