Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Idee

Lex, Tuesday, 27.07.2010, 19:55 (vor 5647 Tagen) @ Gobelin

Also grundlegend sollte sein: Mutter ist, wer das Kind geboren hat und Vater wer es gezeugt hat. Denn das wäre ein Gesetz, dass sich an der Realität orientiert.

Dazu noch etwas was ich vor kurzem gelesen habe. Eine Mutter sagte, dass sie das gemeinsame Sorgerecht damals gewählt hatte und es nicht wieder tun würde, da sich ihr getrennter Mann und der Vater der Kinder nie meldete um bestimmte Formulare wie z.B. die Anmeldung im Kindergarten auszufüllen.

Eine entsprechende Möglichkeit wäre es doch, dass die Anmeldung auch von einer Person gemacht werden kann - und eben eine Meldung per Post o.Ä. an den anderen Elternteil gemacht wird - legt dieser innerhalb einer gewissen Zeit keinen Widerspruch ein ist alles okay. Im Falle des Widerspruchs muss dann ggf. das Gericht ran. Klar muss man einige Gesetze überarbeiten, aber es kann doch nicht ernsthaft sein, dass junge Väter keine Rechte an ihrem Kind haben.

Am schlimmsten ist mir der Beitrag einer Frau aufgestossen, die doch sinngemäß geschrieben hat, dass es das mindeste sei, dass die Mutter ein Einspruchsrecht beim Sorgerecht bekäme, wenn sie doch nie mit dem Vater zusammengelebt hätte.

Vater bleibt Vater, dann hätte sie sich vorher überlegen müssen ob sie da vllt. ein Kind zeugen könnte. Ist ja nun nicht so, dass allgemeinhin unbekannt ist, dass aus GV ein Kind hervorgehen könnte.

Gleichzeitig schrieb noch jmd. etwas über Abtreibung, dass doch Frauen die vllt. eine Affäre hätten dann tunlichst abtreiben sollten. Manchmal frage ich mich ob es wirklich Menschen ohne Gefühle oder mit minimalem Verstand gibt.
1. Nenn ich das nichts anderes als Mord, 2. Der Vater möchte vllt. nicht, dass Frau Mama sein Kind umbringt.

Ich finde Abtreibung dürfte nur in besonders schweren Fällen erlaubt werden. Wer nicht schwanger werden will hat schließlich die Möglichkeit das Risiko gegen 0 zu minimieren - wer auf GV verzichtet, kann es sogar tatsächlich bei 0 halten.

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Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


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