Nein, Fürsorge für auch den letzten aus der Zunft der Winkeladvokaten
Aber praktisch macht es keinen Unterschied ob sie nun zustimmen oder
wiedersprechen muss...
Doch: Durch den Widerspruch, über den ein Familiengericht entscheiden muss, verdienen Gerichte und Anwälte auch bei den Krächen unter Unverheirateten automatisch mit. Das ging bisher nicht.
Der Urteilsspruch? Keine Sorge, zum Willen der Mu... äh - zum Wohle des Kindes - natürlich! Wie immer!
gesamter Thread:
- "Das Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar." -
Gobelin,
25.07.2010, 21:53
- Erneut Goethe: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"
-
jens_,
26.07.2010, 01:53
- Was für ein Humbug -
Timothy,
26.07.2010, 02:50
- Was für ein Humbug -
everhard,
26.07.2010, 03:47
- Was für ein Humbug - Rainer, 26.07.2010, 04:54
- Was für ein Humbug -
Deutscher,
26.07.2010, 06:23
- Was für ein Humbug - Tätiger, 26.07.2010, 16:27
- Nein, Fürsorge für auch den letzten aus der Zunft der Winkeladvokaten - Max Aram, 26.07.2010, 15:26
- Was für ein Humbug -
everhard,
26.07.2010, 03:47
- Ungewöhnlicher Artikel für die taz - der mahnende Abschluss durfte natürlich nicht fehlen - Leser_nicht_eingeloggt, 26.07.2010, 07:41
- Idee -
Lex,
27.07.2010, 19:55
- Wer ist Eigentümer des Kindes? -
Rainer,
27.07.2010, 20:16
- Wer ist Eigentümer des Kindes? - Lex, 27.07.2010, 21:27
- Wer ist Eigentümer des Kindes? -
Rainer,
27.07.2010, 20:16
- Erneut Goethe: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"