Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abfragen bei Jugendämtern? Wohl ein Witz!

Referatsleiter 408, Sunday, 18.07.2010, 13:38 (vor 5657 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Man muss es immer wiederholten "MusLim´s Ausführungen zur Trennungs-/Scheidungsindustrie"!

Jugendämter sind doch integraler Bestandteil dieses Systems! Ich hab doch selbst erlebt, wie das JA meiner Exe eine "bekannte" AnwältIn empfohlen hat. Bis heute "begleitete" diese Kanzelei meine Exe für PKH (in ortsüblicher Höhe) bei jeder neuen gerichtlichen Auseinandersetzung. Wie eng Jugendamt und Justiz verquickt sind, dass muss man nicht mehr erwähnen, aber von denen eine Antwort zu erhalten, die den Interessen von Kindern entspricht, ist schier unmöglich. Eher tauschen Nord- und Südpol ihre Plätze!

In meinem Fall erlebte ich mit der Anwältin meiner Exe sogar etwas kurioses: Die wechselte von der Frauenkanzlei rüber zum Landratsamt (frau kennt sich!) und wurde prompt Sachgebietsleiterin Unterhaltsforderung im Amt für Familienförderung. So ein Zufall! Und genau die Anwältin, die mir meine Existenz kaputt gemacht hat, die mir unser Kind weggenommen hat, die beim Missbrauch des GewSchG mitgewirkt hat, die habe ich heute wieder vor mir, wenn wir uns über Unterhalt streiten. Nur zur Erläuterung: Dieses Amt ist der Meinung, ich wäre in voller Höhe unterhaltspflichtig und wenn unser Kind bei mir ist, dann wäre es mein Hobby! Ich habe der Tusse dann klargemacht, wenn ich vollen Unterhalt zahle, dann bin ich meiner gesetzlichen Pflicht nachgekommmen und somit müsste die Exe das Essen während der Umgangszeit vorbeibringen. Ich bin ja dafür dann nicht mehr zuständig. Naja, wir sind Männer/Väter und haben in dieser feministischen Diktatur nur Unterdrückung und Diskriminierung zu erwarten. Irgendwann steht das auch mal noch im BGB und ist dann rechtlich abgesichert.


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