Spannend: RA Schulte-Frohlinde zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..."
Das Bundesministerium der Justiz (ich nehme hier Bezug auf eine Veröffentlichung des Vereins Väter für Kinder) hat mit Schreiben vom 23. Juni 2010 mitgeteilt: Schreiben
"Mit den Ergebnissen des Forschungsprojektes 'Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern' ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits im September d. J. zu rechnen. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens wurde inzwischen geringfügig verkürzt. Die Rücklaufquote der Fragebögen, die an die Teilnehmer/innen der Befragung versandt wurde, entsprach nicht den an eine repräsentative Befragung gestellten Erwartungen. Auch gab es unerwartete Schwierigkeiten bei der Gewinnung repräsentativen Adressmaterials bei den Melde-, Jugend- und Standesämtern. Weil sich wegen dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet. Die Bundesregierung wird den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse des dann vorliegenden (vorgezogenen) Schlussberichtes unterrichten."
Zu dem Ergebnis der vorangegangenen Studie, die das Bundesministerium der Justiz im Juli 2006 nach der ersten Anfrage des Verfassers begonnen hatte, hieß es im Juni 2008:
„Im Ergebnis hat die vom Bundesministerium der Justiz durchgeführte Befragung von Jugendämtern und Rechtsanwälten ein sehr vielschichtiges Bild ergeben. (…) Die Auswertung der Umfrage und ihre Ergebnisse haben gezeigt, dass eine wissenschaftliche Untersuchung erforderlich ist, um die tatsächlichen Gegebenheiten näher und objektiver zu beleuchten. (..) Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet zur Zeit ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben.“
Ich fasse zusammen.
Es werden Schwierigkeiten bei der Durchführung der (zweiten) Studie behauptet.
Der Schlussbericht soll mit dieser Behauptung auf den September 2010 vorgezogen werden.
Damit würde nach Auffassung des Bundesministerium der Justiz im September 2010 das daran anknüpfende Gesetzgebungsverfahren beginnen.
Das hat meines Erachtens folgenden Hintergrund.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bundeministeriums der Justiz gegen die Einsicht in die vollständigen Akten (Tatsachen und Bewertungen) zum Thema 'Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes' (Anm: zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) auf den 8.September 2010 anberaumt.
Das Bundesministerium der Justiz begründet seine Berufung im wesentlichen mit zwei Argumenten. Durch eine (drohende) Akteneinsicht werde die Durchführung von rechtstatsächlichen Forschungsvorhaben beeinträchtigt. Eine Akteneinsicht dürfe außerdem nicht erfolgen, da es sich bei der Forschung um einen Teil eines Gesetzgebungsverfahrens handele, ein Gesetzgebungsverfahren aber von dem Anwendungsbereich des Gesetz über Informationsfreiheit (IFG) auszunehmen sei.
Auf Grund der Entscheidung, den Schlussbericht wegen Schwierigkeiten auf Sepember 2010 vorzuziehen, wird also zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Feststellung über das Scheitern des "Forschungsvorhabens" - aus noch nicht benannten Gründen - vorliegen, mit der nach dem Verständnis des Bundesministeriums der Justiz zugleich der Übergang in ein Gesetzgebungsverfahren behauptet werden kann.
Wenn dem so ist, hat das Bundesministerium der Justiz das Forschungsvorhaben ohne Zögern fallen gelassen, um eine Akteneinsicht zu verhindern. Damit bringt das Bundesministerium der Justiz zum Ausdruck, selbst zu keinem Zeitpunkt von der Eignung dieser angeblichen Forschung ausgegangen zu sein. Im Ergebnis handelt es sich damit nicht um ein Scheitern der Studie, sondern sie erweist sich als das, was sie von Anfang an war: ein Mittel zur Beugung des Rechts der nicht ehelichen Väter und zu Aufrechterhaltung ihrer gesetzlichen Diskriminierung.
Weiter hier: http://schultefrohlinde.de/node/86
Noch spannender übrigens sein Protokoll hinsichtlich der unsäglichen Mutti-Entscheidung des BVerfG von 2003:
Lesen ist "Pflicht", es lohnt sich 
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- Spannend: RA Schulte-Frohlinde zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..." -
Leser_nicht_eingeloggt,
18.07.2010, 04:23
- Spannend: RA Schulte-Frohlinde zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..." - Timothy, 18.07.2010, 04:50
- Spannend: Dr. Max Stadler zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..." -
Gobelin,
18.07.2010, 10:17
- Hier Dr. Stadlers Schreiben im Original (PDF zum Download) - Leser_nicht_eingeloggt, 18.07.2010, 15:10
- Abfragen bei Jugendämtern? Wohl ein Witz! -
Referatsleiter 408,
18.07.2010, 13:38
- Es sind genau solche Fälle, wie deiner, die tagtäglich geschehen - Leser_nicht_eingeloggt, 18.07.2010, 13:56
- Spannend: VafK-Teilnehmer zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..." - Leser_nicht_eingeloggt, 18.07.2010, 15:02