Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheidungsabzocke immer schlimmer!

Kurti, Wien, Friday, 16.07.2010, 12:07 (vor 5659 Tagen)

Gerade über einen Link in Arnes Blog entdeckt:

Aktuelle Nachricht – Scheidungsunterhalt: Gericht entscheidet, dass Ex-Ehemann sein gesamtes Einkommen als Unterhalt zahlen muss

Adé Handlungsfreiheit, adé Berufsfreiheit

ef-DF) Ein Mann hatte einen guten Beruf als Vertragsmakler, aus dem er ein Einkommen von rund 4.000 Euro bezog. Nach seiner Scheidung musste er seiner Ex-Frau einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 947 Euro bezahlen.

Der Mann gab seinen Beruf auf und wurde Hilfskoch. Fortan verdiente er rund 1.000 Euro monatlich. Dementsprechend sank die Höhe der Unterhaltsverpflichtung. Die Frau, die zuvor vortrug wegen Morbus Crohn krankheitsbedingt dauerhaft erwerbsunfähig zu sein und die vom Mann als Stalkerin bezeichnet wurde, wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das Saarländische Oberlandesgericht entschied am 4. März 2010 (Az: 6 UF 95/09) für die Frau. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließe, bestimme sich der Unterhaltsbedarf nicht allein nach den tatsächlichen Einkünften eines Ehegatten, wenn diese deshalb geringer sind, weil er in unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Weise einen gut bezahlten, sicheren Arbeitsplatz aufgegeben hat. Vielmehr ist dann das früher erzielte Einkommen grundsätzlich fortzuschreiben
http://www.ef-magazin.de/2010/07/15/2341-aktuelle-nachricht--scheidungsunterhalt-gericht-entscheidet-dass-ex-ehemann-...

Gruß, Kurti


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