Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorschriften und Regulierungsgeilheit

Sophie X, Tuesday, 13.07.2010, 17:45 (vor 5661 Tagen) @ Gast_bb

Der Gastwirt und Eigentümer hat zu entscheiden, wer in seinen Räumen was
tun darf oder auch nicht.


Das betrifft keine Fragen, die die Hygiene betreffen.
Ein Wirt darf dir nichts aus dem Napf servieren, aus dem auch der Hund
frisst; wenn er das Geschirr und Besteck nicht forschriftsgemäß säubert,
wird seine Kneipe wohl ebenfalls dicht gemacht, auch wenn es nach wie vor
sein haus bleibt. Eigentum und angebotene Dienstleistung sind zwei
verschiedene Dinge. Rauchen als Frage der Hygiene zu behandeln, liegt nahe.
Nur dass Raucher sich bei dieser Regelung beschweren, während bei
schmutzigen Tellern das niemand würde.

Aus welchem Grund wird dem Wirt verboten Speisen aus dem Hundenapf zu servieren? Welches Recht hat der Staat dazu?

Überlasst es doch den Wirten, ob sie sich bzgl. Hygiene etc entsprechend "zertifizieren" lassen wollen. Wenn soetwas vorn am Eingang kenntlich ist, kann jeder selbst entscheiden, ob er dort speisen möchte oder auch nicht.

Gruß

Sophie X


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