Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Klage in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbot

Rauchender Leser, Saturday, 10.07.2010, 21:04 (vor 5664 Tagen)

Klage in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbot

Von A. Becker

Das Rauchverbot ist beschlossene Sache. Doch drei Münchner sehen ihr
Grundrecht beschnitten und legen Verfassungsbeschwerde ein.
Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie ist zwar via Volksentscheid
beschlossene Sache - dennoch werden sich nun wieder einmal die Richter
damit beschäftigen müssen: Asamschlössl-Wirtin Birgit Netzle-Piechotka,
Ludwig Wolf vom Bistro Nr. 2 und die Raucherin Beate Nerz haben gemeinsam
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Ab 1. August ist Schluss mit dem Qualmen. Oder etwa doch nicht? (© ddp)
Ihrer Auffassung nach verstößt das neue Gesetz, das am 1. August in Kraft
treten soll, gegen das Grundgesetz.
Im Kern geht es in der Beschwerde der drei Münchner um das
Freiheitsgrundrecht - ihre Argumente, warum sie das neue Gesetz anfechten,
sind hingegen unterschiedlich. Während sich Beate Nerz vor allem auf ihre
Handlungsfreiheit beruft, geht es den beiden Wirten um ihre Existenz, die sie
durch die neuen Regelungen bedroht sehen.

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Ludwig Wolf betreibt das "reine Pilslokal" Bistro Nr. 2 in Laim. Er stützt sich auf
den Gleichheitsgrundsatz: Wenn Nichtraucher das Recht haben, nicht durch
Raucher belästigt zu werden, müsse der Gesetzgeber auch den Rauchern das
Recht einräumen, nicht durch Nichtraucher belästigt werden. Einem Wirt dürfe
der Gesetzgeber, falls er "reine Nichtrauchergaststätten zulasse, auch den
Betrieb einer "reinen Rauchergaststätten" nicht verwehren.#
Im Bistro Nr. 2, so ist der Begründung zu entnehmen, würden nur rauchende
Mitarbeiter und Gäste verkehren.
Netzle-Piechotka hingegen will vor allem die Frage geklärt haben, ob sich das
Rauchverbot auch auf geschlossene Gesellschaften beziehen darf, mit denen
sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes erwirtschaftet. Sie sagt: "Wenn ich
einen meiner Räume vermiete, geht das Hausrecht an den Mieter über, das ist
dann kein öffentlich zugänglicher Raum mehr, sondern wie ein Privatraum zu
betrachten- und dort muss doch jeder selbst entscheiden können, was
er macht."
Die Verfassungsrichter hatten sich bereits mehrfach mit dem Rauchverbot
beschäftigt - und den Beschwerden teilweise auch Recht gegeben. Erst vor
wenigen Wochen hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof das totale
Rauchverbot, das dort von 1. Juli an gelten sollte, vorläufig gestoppt.

Quelle


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