Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unfug

Gast_bb, Tuesday, 13.07.2010, 00:26 (vor 5662 Tagen) @ Sophie X

Der Gastwirt und Eigentümer hat zu entscheiden, wer in seinen Räumen was
tun darf oder auch nicht.

Das betrifft keine Fragen, die die Hygiene betreffen.
Ein Wirt darf dir nichts aus dem Napf servieren, aus dem auch der Hund frisst; wenn er das Geschirr und Besteck nicht forschriftsgemäß säubert, wird seine Kneipe wohl ebenfalls dicht gemacht, auch wenn es nach wie vor sein haus bleibt. Eigentum und angebotene Dienstleistung sind zwei verschiedene Dinge. Rauchen als Frage der Hygiene zu behandeln, liegt nahe. Nur dass Raucher sich bei dieser Regelung beschweren, während bei schmutzigen Tellern das niemand würde.


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