Skandalurteil des Gerichtshofs für Menschenrechte!
Laut EGMR ist in diesem Fall indessen dem Umstand mehr Gewicht
beizumessen, dass das Kind nun schon seit fünf Jahren in der Schweiz lebt.(….)
Das ist der für uns schlimme Punkt: üblicherweise dauert ein Verfahren beim EGMR 7 Jahre und kann erst starten wenn in der Heimat alle Instanzen ausgeschöpft werden => realistischerweise ~10 Jahre.
=> => Frauen "ersitzen" sich somit ihr Unrecht und es wir dann "Recht".
Bei einer Rückkehr der Mutter nach Israel könnte eine Strafverfolgung
nicht ausgeschlossen werden. Ihr könnte der Sohn weggenommen werden.
eine Zwangsrückführung nach Israel wäre angebracht!!
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Entfuehrtes-Kind-darf-in-der-Schweiz-bleiben-319...
Frage 1: Warum war das Kind fünf und nicht zwei Jahre in der Schweiz?Frage 2: Warum besitzt der Vater keine Achtung des Privat- und
Familienlebens?Frage 3: Warum verletzt es die Menschenrechte einer Frau, wenn sie wegen
Entführung einer Strafverfolgung ausgesetzt wird, wenn das Gesetz es so
vorsieht?Frage 4: Warum hat sie das Recht, dem Vater das Kind wegzunehmen, der
Vater, der die elterliche Sorge hat, kein Recht, das Kind zu sich zu
nehmen?
dito
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- Skandalurteil des Gerichtshofs für Menschenrechte! -
Manhood,
06.07.2010, 21:19
- Skandalurteil des Gerichtshofs für Menschenrechte! - Goofos, 06.07.2010, 21:59
- eine hat es getan... kT
-
wurst,
06.07.2010, 22:23
- eine hat es getan... -
der nicht eingeloggte quixote,
06.07.2010, 23:54
- eine hat es getan... -
Roslin,
07.07.2010, 00:41
- Kann man das auf english übersetzen? - Nikos, 07.07.2010, 04:03
- Alles hat auch seine schlechten Seiten -
A Stranger in a strange World,
08.07.2010, 11:54
- Korrektur - A Stranger in a strange World, 08.07.2010, 12:28
- eine hat es getan... -
Roslin,
07.07.2010, 00:41
- eine hat es getan... -
der nicht eingeloggte quixote,
06.07.2010, 23:54
- Skandalurteil des Gerichtshofs für Menschenrechte! - aus Österreich, 07.07.2010, 11:22