Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehegattensplitting

Garfield, Monday, 15.01.2007, 18:35 (vor 6901 Tagen) @ Rainer

Hallo Rainer!

Unter der Bezeichnung "Unterstützung hilfsbedürftiger Personen" kannst den Betrag absetzen den der Partner als staatliche Unterstützung bekommen würde wenn ihr nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben würdet.

Aha. Wieder etwas dazugelernt! :)

Allerdings klappt das leider nur, wenn man Lohnsteuer gezahlt hat, von der man den Betrag absetzen kann.

Vor einigen Jahren war ich arbeitslos und machte dann eine Umschulung. In dieser Zeit bekam ich Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt und lag damit unter dem offiziellen Existenzminimum. Meine jetzige Frau (damals waren wir noch nicht verheiratet) war zu der Zeit ebenfalls arbeitslos, und zwar schon seit über einem Jahr. Deshalb mußte sie nun Arbeitslosenhilfe beantragen. Wir gaben mein Unterhaltsgeld korrekt an, in dem Glauben, daß es eh zu niedrig wäre, um da Berücksichtigung zu finden. Aber weit gefehlt:

Meine Frau bekam einen Bescheid, dem sie entnehmen konnte, daß ihr nach Anrechnung meines Unterhaltsgeldes eine dreistellige Summe von der Arbeitslosenhilfe abgezogen wird.

Wären wir damals schon verheiratet gewesen, dann hätte das Ehegattensplitting da allerdings auch nichts genützt. Davon profitiert man ja auch nur, wenn man Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt.

In solchen Fällen ist man also immer angeschmiert, egal ob man verheiratet ist oder nicht.

Freundliche Grüße
von Garfield


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