Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehegattensplitting

Garfield, Monday, 15.01.2007, 17:37 (vor 6901 Tagen) @ AngeIika Rimmbach

Hallo

"Das Ehegattensplitting kommt mehrheitlich Ehen ohne Kinder zugute..."

Ist das so?

Merkwürdigerweise lese ich immer wieder, daß in Ehen ohne Kinder beide Partner üblicherweise exorbitant hohe Gehälter aus Vollzeitarbeit haben und deshalb in ihren Luxusvillen die Geldsäcke bis an die Decke stapeln.

Wenn aber beide Partner berufstätig sind und etwa gleich viel verdienen, dann bringt ihnen das Ehegattensplitting überhaupt nichts. Sie haben dann exakt dieselben Abzüge wie Unverheiratete auch.

Interessant wird so etwas nur, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere, oder wenn ein Partner gar nicht arbeitet.

Wenn das aber der Fall ist, dann muß der Haupt- oder Alleinverdiener den wenig oder gar nichts verdienenden Partner ja teilweise oder ganz miternähren.

Und tatsächlich wird für ALG II immer auch das Einkommen des Partners angerechnet. Es wird also automatisch davon ausgegangen, daß der Verhartzte von seinem Partner mit ernährt wird. Auch bei der Sozialhilfe ist das so (und war auch früher schon so), genau wie vor Hartz IV bei der Arbeitslosenhilfe.

Wenn man nun meint, daß ein Erwerbstätiger, der einen Partner mit ernähren muß, dafür keine Steuererleichterung bekommen darf, dann muß man konsequenterweise auch Steuererleichterungen für Eltern ablehnen. Denn die werden ja auch nur gewährt, weil sie die Kinder noch mit ernähren müssen.

Nun könnte man ja einwenden, daß Kinder sich nicht selbst durch Erwerbstätigkeit ernähren können. Das können Millionen Erwachsene heutzutage in Deutschland aber leider auch nicht mehr.

Ich finde am Ehegattensplitting nur ungerecht, daß es eben nur für Ehegatten gilt. Bei Unverheirateten läuft das nämlich so, daß sie de facto zwar genau wie Verheiratete verpflichtet sind, ihre Partner mitzuernähren, wenn die in Harzt IV reinrutschen, daß sie dafür aber keine Steuererleichterungen bekommen können.

Man könnte natürlich das Ehegattensplitting abschaffen und gleichzeitig Einkommen von Partnern nicht mehr für ALG II oder ähnliches anrechnen, jedenfalls, wenn eine gewisse Vermögensgrenze nicht überschritten wird. Letzteres hätte den Vorteil, daß die Arbeitsagenturen dann zumindest nicht mehr Spione beschäftigen müßten, die überprüfen, ob ein Verharzter womöglich noch einen Partner hat, dem man die Sozialkosten aufbürden kann.

Allerdings finde ich am Ehegattensplitting nichts ungerecht und sehe deshalb auch keine Notwendigkeit, es abzuschaffen.

Freundliche Grüße
von Garfield


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