Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

ernstgemeinte Frage

carlos, Monday, 15.01.2007, 18:27 (vor 6901 Tagen) @ hquer

Servus, hquer!

Ablenkungsmanöver. Mir ging mir um was ganz anderes.

Nein, Du... das war kein Ablenkungsmanöver! Sag? mal... weißt denn Du am Ende nicht, daß es nachts kälter als draußen, wohingegen untertags wärmer als in der Stube ist?

Also nochmal ganz langsam, denn eine Schnelldenkerin bist du ja nicht.

Muß sie doch auch nicht sein; jetzt laß? diese geschundene Kreatur doch bitte mal endlich in aller Ruhe langsam sein... Herrgott...

Einer der wichtigsten Grundsätze eines Rechtstaates lautet, dass dem Beschuldigten seine Tat zweifelsfrei nachzuweisen ist.

Aha. Und das Ammenmärchen glaubst Du auch noch... Wenn du mit 10.000 Teuronen in bar in der Tasche ?erwischt? wirst, dann mußt DU beweisen, daß die Kohle wirklich DIR gehört und daß Du sie ehrlich erworben hast. Ansonsten hast Du ein zackzack nettes Problem und nach einer Beschlagnahmung dauerhaft 10.000 Euro weniger!
Stell? Dir jetzt bitte vor, Du wärest mit Frau Anni verheiratet. Nach getaner Arbeit kommst Du abends erledigt nach Hause, und kaum fällt die Haustür hinter Dir ins Schloß, schon steht Anni... Du weißt schon... Dein Ehegespenst... lolol... vor Dir und keift schrill irgendein wirres Zeugs auf Deinen armen, nun Ruhe bedürfenden Schädel. Was machst Du? Richtig: Winkst müde ab und murmelst so etwas wie: ?Ein anderes Mal, mein Schatz... später, okay...? Jetzt fängt Anni erst recht an zu heulen und ruft die Polente: ?Mein Mann ist sooooo grausam zu mir; er spricht kein Wort mit mir; er ignoriert mich völlig; er ignoriert mich gewaltsam; er spricht nicht mir; er denkt nur noch an sich und seine Arbeit; er...? Stichwort: Gewaltschutzgesetz! Schneller als Du denken kannst, bist Du nun nicht nur hundemüde, sondern auch noch obdachlos und darfst Dich innerhalb eines Radius? von 100 Metern (hängt ganz vom Schutz- und Sicherheitsbedürfnis Deiner Anni ab...) Deiner Wohnung nicht nähern; nicht einmal, um Dir frische Unterhosen und Socken zu holen... na ja, die hat ja schließlich die liebe Anni voller Hingabe gewaschen, gell... Gewalt? Ja! Deine ?Gewalt? gegen die arme Anni kann nach Annis Belieben definiert werden: Auch Wortlosigkeit gehört da selbstverständlich dazu! Nein? Doch! Du mußt nämlich das Gegenteil beweisen! Nicht die liebe Anni! Früher hat Mann hysterisches Weibsgeschnatter getrost überhören und ein Bierchen trinken dürfen! Heute darfst Du ihr nicht einmal mehr ein dickes Heftpflaster quer über die Nuschel kleben... lolol... O tempora, o mores...
Conclusio Nummer eins: Was würdest Du nun also wie zweifelsfrei nachweisen wollen, wenn Dein Wort gegen Annis ach so arg und bitter abgeschluchzte Tränchen steht? Conclusio Nummero Zwei: Die Bekanntschaft mit Anni rechnet sich nicht; mit ihr verheiratet zu sein noch viel weniger, gesetzt den Fall, dies wäre mathematisch überhaupt noch möglich...

In diesem Fall die Aufforderung zur Prostitution. Der Mann, der aus dem Wagen heraus dich angesprochen hat, dieser Unhold ist der Verdächtige. Was würdest Du sagen, wenn Dich der Richter auffordert, Beweise zu erbringen? Würdest Du sagen, aber damals beim Konzert in Augsburg...? Würde der Richter das als Beleg gelten lassen?

Ja, das würde sie. Schließlich ist sie die Anni. Und sie ist eine Frau. Gefälligst! Jawoll!!! Und wenn die Anni einzig und allein fühlt (denn das Fühlen, das kann sie sehr gut, die Anni... Sie ist ja schließlich eine Frau... falls wir das noch nicht erwähnt haben sollten, und Frauen können das besonders gut... das mit dem Fühlen... lolol...), daß sie da ein Unhold in aller Liebe mal gepflegt flachlegen wollte, dann... dann... ja, dann gehört dieser Unhold verknastet, wenn nicht gar kastriert! Jetzt kapiert??! Na also...

carlos


gesamter Thread:

 

powered by my little forum