Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ernstgemeinte Frage

hquer, Monday, 15.01.2007, 16:35 (vor 6901 Tagen) @ Anni

Ich kann meine Glaubwürdigkeit beweisen.

Bei dem Besuch eines Konzertes in Augsburg vergass ich vor lauter Freude
die Eintrittskarte im Schreibtisch. Ich wollte in dieses Konzert und kam
zu dem Ergebnis einfach die Wahrheit zu sagen. Vergessen. Der Mann am
Eingang fragte mich auf meine Antwort, ob ich denn auch die Wahrheit sage,
ich sah ihn mit grossen Augen an und sprach: Ich lüge nicht.

Ich durfte rein.

Passierte so ein Vorfall heute nochmal, könnte ich denken: Armes
Würstchen, musst dir Sex und Nähe kaufen. Ich bekomme das geschenkt.

Anni

Ablenkungsmanöver. Mir ging mir um was ganz anderes.
Also nochmal ganz langsam, denn eine Schnelldenkerin bist du ja nicht.
Einer der wichtigsten Grundsätze eines Rechtstaates lautet, dass dem Beschuldigten seine Tat zweifelsfrei nachzuweisen ist. In diesem Fall die Aufforderung zur Prostitution. Der Mann, der aus dem Wagen heraus dich angesprochen hat, dieser Unhold ist der Verdächtige. Was würdest Du sagen, wenn Dich der Richter auffordert, Beweise zu erbringen? Würdest Du sagen, aber damals beim Konzert in Augsburg...? Würde der Richter das als Beleg gelten lassen?

Gruss,
hquer


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