Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Glasklar eben keine Notwehr. Welches Recht hat der Bulle nicht anders verteidigen können? kT

Sam, Monday, 21.06.2010, 22:55 (vor 5682 Tagen) @ mee

Ich muss zugeben, dass ich mich mit amerikanischem Recht nicht wirklich auskenne, aber soweit ich weiß, findet in Deutschland erstmal keine Güterabwägung zwischen angegriffenem Rechtsgut und durch die Abwehrhandlung verletztem Rechtsgut statt. Das passiert erst bei einem "krassen Missverhältnis". Und das muss eben tatsächlich "krass" sein.


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