Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ich habe noch eins "Draufgepackt" ...

Michael, Wednesday, 09.06.2010, 00:50 (vor 5693 Tagen) @ Timothy

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich möchte zur Frage des Herrn Schmitz zum Thema "Kachelmann" noch eine Frage hinzufügen:
Wie kann es in einem Rechtsstaat sein, dass (wie bereits gefragt) der Mann nach der vermeintlichen Glaubwürdigkeit einer Frau in die "Beweislast" gerät? Aber, wenn sich nun herausstellt, dass die Frau wohl nicht die Wahrheit erzählt hat, ja sich sogar Lügen nachweisen lassen, es äußerst selten zu Verfolgungen der Frauen wegen der nun eigentliche klaren Tatsachen der "Vortäuschung einer Straftat" kommt?

Hier zählt plötzlich wieder das Rechtsstaatprinzip der "Aussage gegen Aussage" und im Zweifel für die Angeklagte!

Der werte Herr Kachelmann ist als prominente Persönlichkeit nun in der Öffentlichkeit. Jedoch gibt es ja bereits wohl Studien, die, wie bereits von Experten vor Einführung des "Anti-Gewaltschutgesetztes" gewarnt hatten, belegen, dass das Gesetz zu meist (über 90%) missbraucht wird.

Das "Anti-Gewaltschutzgesetz" ist eine Waffe in der Hand einer Frau und widerspricht so ziemlich jedem rechtsstaatlichen Prinzip (es ist also eher ein Gewaltgesetzt, denn es gibt einem Teil die Möglichkeit, seinen Partner nach Belieben zu entsorgen und viel schlimmer mental und sogar finanziell zu ruinieren). Es belastet bzw. zerstört das Zusammenleben in Familien, da ein Mann im schlechtesten Fall immer mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn die Frau das so möchte und einigermaßen geschickt ist.

Wie stehen Sie dazu und wie lange kann die Politik noch an solchen "Experimenten" festhalten?

Mit freundlichen Grüßen


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