Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Meine Frage an den Abgeordneten Clemens Binninger auf Abgeordnetenwatch

Timothy, Tuesday, 08.06.2010, 23:58 (vor 5691 Tagen)

Hier mal meine Frage die ich an Clemens Binninger, einen Politiker der CDU aus dem Innenausschuss gestellt habe.

Tragt euch bitte als an einer Antwort interessierten ein, damit die Frage nicht unbeantwortet bleibt. Hierzu einfach unter der Frage auf den Link neben dem Briefrsymbol klicken, wo steht "Beim eintreffen einer Antwort benachrichtigen". Ihr müsst nur eure E-Mail eintragen, mehr nicht.


Und hakt auch mal bei anderen Abgeordneten nach, ist auch nicht viel aufwendiger zu erstellen als ein Artikelkommentar. Nur bitte jetzt nicht diesen Abgeordneten auswählen, gibt ja noch genug andere.

Sehr geehrter Herr Binninger,

meine Frage bezieht sich auf das Thema Justiz und hat indirekt mit dem Fall Kachelmann zu tun.

Mich würde interessieren warum die Justiz den Schutz der Frauen vor Vergewaltigung nicht nur in der Praxis sondern auch formal betrachtet höher zu gewichten scheint, als das Recht der Männer nur bei zweifelsfrei erwiesener Schuld verurteilt zu werden. Denn genaugenommen hat der Mann gar keine Möglichkeit seine Unschuld zu beweisen und das gesamte Verfahren ist vom Ablauf her auf das mutmassliche Opfer konzentriert.

Alles was gefunden werden kann, wird gegen den Mann verwendet. Spermaspuren beweisen nur das Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, gelten aber als Beweismittel in einem Fall bei dem es um erzwungenen GV geht. Ein beim Essen kochen angefasstes Messer, gilt als Beweismittel für mittels Waffengewalt erzwungenen GV. Natürlich kann wird und wurde auch ohne solche "Beweise" verurteilt. Auch sonstige Verletzungsspuren müssen nicht nachgewiesen werden für eine Verurteilung. Die Frau kann sagen sie traute sich nicht, sich zu wehren.

Und das wichtigste: Das Glaubwürdigkeitsgutachten. Warum Herr Billinger, wird eine Verurteilung von uns Männern bei einer Beschuldigung in Sexualstarfverfahren im wesentlichen nur davon abhängig gemacht wie glaubwürdig die Beschuldigende erscheint ? Man sollte doch auch als Mann das Recht haben sein Glaubwürdigkeit bezüglich der Beschuldigungen durch einen Gutachter untermauern zu lassen, anstatt nur dem psychologisch nicht aureichend geschultem Richter überlassen zu sein.

Defakto hängt also bei einer böswilligen Beschuldigerin alles davon ab wie gut diese Lügen kann. Sagt der Gutachter sie ist glaubwürdig, wird der Mann verurteilt. Was aber wenn ein Gutachter den Mann ebenfalls als Glaubwürdig einstufen würde? DAS prüft niemand, dabei wäre es wichtig. Warum macht die Regierung ein Gutachten beider beteiligter nicht zur Pflicht?

Vielen Dank für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen,


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