Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Was für ein naives Vertrauen in unseren "Rechtsstaat" die lieben Journalisten wieder haben..

mee, Monday, 07.06.2010, 09:42 (vor 5693 Tagen) @ Gobelin

Das Gericht könnte sich dann, rechtlich problemlos, über das Gutachten hinwegsetzen, es müsste allerdings gut begründen, warum es den Opferangaben Glauben schenkt

Was das Gutachten überhaupt aussagt entscheidet das Gericht nach "freier Beweiswürdigung": Die Gutachterin wird als Zeugin geladen und ihre Aussage wird nicht protokolliert, entscheiden ist was sie letztendlich in der Hauptverhandlung aussagt.

Völlig egal was sie tatsächlich ausgesagt, das Gericht scheibt einfach auf was es gerne gehört hätte und fertig ist das Urteil. Eine Berufungsinstanz gibt es hier nicht und die Revision kann nur Fehler innerhalb der Logik Urteils angreifen. Vgl. Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz"

Das wäre zwar theoretisch Rechtsbeugung, die aber grundsätzlich nie verfolgt werden kann weil mehrere Richter an dem Urteil beteiligt sind und aufgrund des Beratungsgeheimnisses kein Schuldiger ausgemacht werden kann.

Das sowas beileibe keine Einzelfälle sind weiß jeder erfahrene Stafverteidiger, der "Falsche Film"-Effekt, bei dem man nach dem lesen von Urteilsbegrundungen den Eindruck hat man habe an einem anderen Prozess teilgenommen, kennen die Meisten.


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