Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Freispruch bedeutet nicht automatisch unschuldig

pappa_in_austria, wien, Sunday, 06.06.2010, 17:56 (vor 5694 Tagen) @ TLG

keine Beweise = Freispruch im Zweifel

Aus Österreich aus meinem Freispruch-Urteil:

"die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe in keiner Weise zu verifizieren waren" (dies ist ein Freispruch im Zweifel, da es ja keine Beweise gab)

Ein zivilrechtliches OGH-Urteil bezgl. des selbigen Freispruchs und der bestehenden einstweiligen Verfügung:

"Der Freispruch im Zweifel und seine Begründung können daher im Einzelfall nur ein Indiz dafür sein, dass sich der Tatverdacht verringert hat, mehr aber nicht. Dieser Umstand betrifft nur die Beweislage, nicht aber die Gefährdungslage."

Meine einstweilige Verfügung (nach österreichischem Gewaltschutzgesetz)hat 3,5 Jahre bestanden. Erst dann habe ich die Schlüssel der gemeinsamen Eigentumswohnung vom Gericht wieder erhalten.

Ich bin damit beim EGMR (europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) und das alles ohne einen EURO bezahlt zu haben (bis auf Papierkosten).

In 5 Jahren gibt es vielleicht ein Urteil, bisher haben sie es noch nicht abgewiesen.


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