Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Es läuft doch alles streng nach staatlicher Vorgabe .....

TLG ⌂ @, Sunday, 06.06.2010, 13:31 (vor 5694 Tagen) @ Christian

... oder etwa nicht?

Erinnert euch doch mal an das "Deutsche Gewaltschutzgesetz"! Umkehr der gesetzlich verankerten Unschuldsvermutung! Frau kann Männer zerschlagen, ruinieren, abzocken, diffamieren und fertigmachen, völlig "gesetzeskonform"!

Muss frau im Falle des Missbrauchs des GewSchG bzw. bei falschen Anschuldigen irgendetwas befürchten? NEIN!

Ich habe das alles erleben dürfen. Meine Echse hat sogar bei der PD Westsachsen Moko einen Strafantrag wg. Mordes § 211 gestellt. Ein emsiger KOK hat wochenlang ermittelt. Haussuchung nach Waffen und Spuren. Logischerweise nichts gefunden. Ellenlange "Zeugenvernehmungen", heute müssen die sich alle wg. übler Nachrede und Verleumung verantworten.
Fazit: Die Echse lebt heute noch quietschvergnügt und geniesst den Kindesentzug!

Als Folge habe ich meine Familie, mein Kind, meinen Job, (auch Konto geplündert), und meine Integrität im Wohnumfeld verloren. Ich habe fertig! Ich nehme das aber nicht hin und ich kämpfe um meine Rechte und vor allem die meines Kindes, dem es später mal genauso gehen kann: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

Egal ob ich diese mir angelastete Gewalt jemals begangen habe oder nicht, ein Makel bzw. dieses Stigma bleibt immer an mir hängen! Sicher wird die OpferInn im Fall Kachelmann, wenn ihr die Lüge bewiesen wurde, völlig straffrei bleiben. Sie hat eben Gewalt "gefühlt" und diesen Verdacht kann doch wohl frau auch mal äußern! Oder etwa nicht?


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