Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verhältnismäßigkeit

IM Rosenbaum, Sunday, 06.06.2010, 02:40 (vor 5694 Tagen) @ Christian

Neue Erkenntnisse im Fall Jörg Kachelmann. Einem Medienbericht zufolge soll
es erhebliche Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers geben.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article7917786/Gutachterin-zweifelt-an-Zeugin-im-Fall-Kachelmann.html

Auf jedenfall ist seine Karriere zerstört worden!

Sollte die Anklage von der Staatsanwalschaft fallengelassen werden, droht der Falschbeschuldigerin nicht zwangsläufig ein Verfahren. Sollte ein Verfahren zustande kommen, wird die Frau den Schaden nicht ersetzen können, welcher Kachelmann entstanden ist. Aber selbst die vom StGB ausgelobte maximale Haftstrafe für Falschbeschuldigung ist in der Verhältnismäßigkeit nicht dem Strafmaß vergleichbar, dass Kachelmann droht(e). Auch der sozialen Ächtung innert des Freundeskreises wird die Frau nicht anheimfallen. Sie wird, wie so typisch, auf die Tränendrüse drücken, sich als Opfer der Justiz geben (mit dem üblichen Argument, dass die Vergewaltiger von den Gerichten geschützt werden) und es werden sich neben den Freundinnen auch genug "Ritter" finden, die das arme Hascherl bemitleiden und unterstützen.

Und Frauen müssen vor Gericht zarter angefasst werden, wie mancher Richter freimütig bekennt, weil sie doch schon im sonstigen Leben immer benachteiligt sind. Falls alles nicht hilft, macht sie halt auf Psycho und kann die Strafe im Irrenhaus mit Blümchentapete und unter liebevoller Betreuung abhocken.


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