Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindeswohl

mee, Saturday, 29.05.2010, 08:35 (vor 5698 Tagen) @ Timothy

Der "gemäßigte" Männerrechtler sagt zum Wohle der Kinder dürfen Väter
nicht mehr benachteiligt werden, und die Quoten Präsidentin des Gerichts
sagt das Gericht steht auf Seiten der Kinder und dann muss er ersteinmal
den Leuten klar machen warum es für die zukuenftige Entwicklung des Kindes
gut ist es wieder gegen den Willen der Mutter die es bereits erfolgreich
entfremdet hat wiede mit dem Vater zusammenzufuehren, ansttat direkt klar
zu sagen das es Unrecht ist Mütter mit dieser Methode durchkommen zu
lassen.

Ein solches Verhalten ist doch beides zugleich: Eine Menschenrechtsverletzung gegen den Vater und gegen das Kind. Und wer sein Kind von dem anderen Elternteil entfremdet ist wohl ganz klar Erziehungsunfähig.

Es geht hier nmE um die gottgleiche Allmacht des Richterstandes, die wohl weltweit einmalig im deutschsprachigem Raum existiert. Die Damen und Herren wollen weiterhin nicht an Recht gebunden werden, weshalb Gesetze so unklar zu formulieren sind dass die Willkür erlaubt ist, als "gütige Herrschaft" Frauen und Kinder zu "beschützen" Eigentlich müssten DE und AT aus der EU ausgeschlossen werden, wegen offenkundiger tiefgreifender Mängel in Rechtsstaatlichkeit.

Ich argumentiere mittlerweile nur noch mit dem Sorgerecht in allen anderen EU-Ländern, da ist dann meistens der Wind aus den Segeln.


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