Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 05.01.2007, 20:28 (vor 6911 Tagen) @ Telefonmann

Skandalös daran ist, daß ein Amtsgericht der Frau 21 Jahre (!) nach der
Scheidung tatsächlich einen höheren Unterhalt zugebilligt hat. 21 Jahre
danach. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Ja, seltsam - Frauen sind doch so stark und selbstbestimmt und soft geskillt und teamfähig, da sollte sich doch für Madame ein Job finden lassen. Man kann Männern wirklich nur raten, auf Ehe und Kinder zu verzichten - Huren sind billiger und haben keine Unterhaltsansprüche aufgrund eines Besuchs. Noch.

Viele Grüsse
Wolfgang


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