Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere

Telefonmann, Friday, 05.01.2007, 19:10 (vor 6911 Tagen) @ Christine

HANDELSBLATT, Dienstag, 2. Januar 2007, 14:06 Uhr
Unterhalt

Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere
Eine Frau kann Jahrzehnte nach der Scheidung finanziell nicht mehr von
einem Karrieresprung ihres Ex-Ehemannes profitieren: Das
rheinland-pflälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass 21 Jahre
nach der Trennung nicht mehr von einem Karriereschritt ausgegangen werden
könne, der sich schon während der Partnerschaft abgezeichnet habe.

Hier
gehts weiter zum Artikel.

Anscheinend ist es nicht möglich, direkt zum Urteil zu verlinken.
Hier
geht es zur Datenbank, gebt da dann das Aktenzeichen: 2 UF 249/05
ein.

Skandalös daran ist, daß ein Amtsgericht der Frau 21 Jahre (!) nach der Scheidung tatsächlich einen höheren Unterhalt zugebilligt hat. 21 Jahre danach. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.


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