Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere

Christine ⌂, Friday, 05.01.2007, 14:42 (vor 6911 Tagen)

HANDELSBLATT, Dienstag, 2. Januar 2007, 14:06 Uhr
Unterhalt

Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere
Eine Frau kann Jahrzehnte nach der Scheidung finanziell nicht mehr von einem Karrieresprung ihres Ex-Ehemannes profitieren: Das rheinland-pflälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass 21 Jahre nach der Trennung nicht mehr von einem Karriereschritt ausgegangen werden könne, der sich schon während der Partnerschaft abgezeichnet habe.

Hier gehts weiter zum Artikel.

Anscheinend ist es nicht möglich, direkt zum Urteil zu verlinken.
Hier geht es zur Datenbank, gebt da dann das Aktenzeichen: 2 UF 249/05 ein.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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