Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die gute alte Ehepflicht

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 23.12.2006, 00:06 (vor 6924 Tagen) @ Odin

Das Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe bedeutet ja nicht, daß die
Ehefrau nicht mehr verpflichtet ist, mit ihrem Mann zu schlafen. Dies ist
sie natürlich nach wie vor. Natürlich darf er das nicht mit Gewalt
erzwingen.

Das stimmt. Nach §1353 gehört zur ehelichen Gemeinschaft regelmäßig immer noch auch Tisch und Bett.

Welche Strafen allerdings auf verweigerten Beischlaf stehen
oder ob dies tatsächlich eine Scheidung mit Schuldspruch nach sich ziehen
könnte, weiß ich allerdings nicht.

Bestraft werden kann das natürlich nicht. Allerdings kann Verweigerung durchaus als "vorsätzliche Zerrüttung" zum Scheidungsgrund werden. Was andererseits keine Rolle spielt, denn Zerrüttung wird ja bei Frauen nicht bestraft, sondern belohnt. Dank unserem großartigen Ehezerstörungs- ääh Scheidungsrecht von 1977.

Immerhin gibt es Urteile, nach denen Frauen, die von Anfang an die eheliche Gemeinschaft verweigerten und wo die Scheidung bereits nach sehr kurzer Zeit erfolgte, keinen Unterhaltsanspruch zugesprochen bekamen.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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