Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die gute alte Ehepflicht

Klaus_z, Thursday, 21.12.2006, 22:32 (vor 6926 Tagen) @ FemKritiker

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die
Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge einer
Veranlagung [...] versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu
finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder
Widerwillen zur Schau zu tragen." BGH NJW 1967, 1079

Eben.
Deise Gesetze kamen ja nicht von ungefähr.
Weil eben fRauen einen viel kleineren Geschlechtstrieb haben und in der Ehe dazu neigen den Sex immer mehr zu reduzieren mußte man mangelnder Motivation durch entsptrechende Gesetze Einhalt gebieten.

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte mehr hat.
Die fRau kann sich ihm nun dauerhaft entziehen, ihn ausbeuten und er hat keinerlei Möglichkeit mehr sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Das Gesetz gibt der fRau alle rEchte und keinerlei Pflichten, dem Mann jedoch nur Pflichten und keinerlei Recht.

Schlimmer kann eine Sklaverei gar nicht sein!


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