Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die gute alte Ehepflicht

Odin, Friday, 22.12.2006, 19:52 (vor 6925 Tagen) @ Rüdiger

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der
Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte

mehr

hat.


Eine durchaus dominante Frau aus meinem Bekanntenkreis sagte mal zu meiner
Überraschung, sie finde das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe total
scheiße. Man habe ja schließlich bei der Hochzeit einander versprochen,

in guten wie in schlechten Tagen« füreinander da zu sein, da könne man es

dem Mann doch nicht zumuten, wenn ihm nach Sex zumute sei, >stundenlang
Kerzen abzuflämmen oder die Frau in lauwarmem Wasser zu massieren, nur
damit gnä' Frau mal in Stimmung kommt.«

Kerzen abzuflämmen« - ich könnt mich jedes Mal kaputtlachen, wenn ich an

diese Formulierung denke (ob's daher kommt, daß sie manchmal
Schweißarbeiten macht?). Aber recht hat sie, meine Bekannte. Es ist
allerdings ungewöhnlich, daß eine Frau solche Gedanken äußert.

Gruß, Rüdiger

Das Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe bedeutet ja nicht, daß die Ehefrau nicht mehr verpflichtet ist, mit ihrem Mann zu schlafen. Dies ist sie natürlich nach wie vor. Natürlich darf er das nicht mit Gewalt erzwingen. Welche Strafen allerdings auf verweigerten Beischlaf stehen oder ob dies tatsächlich eine Scheidung mit Schuldspruch nach sich ziehen könnte, weiß ich allerdings nicht.

--
Odin statt Jesus!
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