Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Frauenjustiz

Robert ⌂, München, Sunday, 02.05.2010, 18:15 (vor 5724 Tagen) @ adler

Hier zeigt sich der herrschende Geist noch deutlicher und völlig
unverhohlen:
§ 183 StGB, Exhibitionistische Handlungen
(1) EIN MANN, der eine andere Person durch eine exhibitionistische
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

Deshalb kann auch die WikiPrawda ohne zu lügen behaupten:
"Exhibitionismus kommt bei Männern häufiger vor als bei Frauen."

Stimmt doch auch. Da fehlt doch nur das Wort "strafbewehrt". Das sind zu 100% Männer.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


gesamter Thread:

 

powered by my little forum