Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Für Frauen nur theoretisch

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 01.05.2010, 15:36 (vor 5725 Tagen) @ Müller

Das wird für Frauen genau so gelten ...

Davon ist in der Theorie auszugehen.
Aber ebenso ist davon auszugehen, dass sich das Gesetz - wie historisch bedingt fast das gesamte Strafgesetzbuch und unsere Strafgerichtsbarkeit - in erster Linie gegen Männer richtet.

Dass in erster Linie Männer die Knäste bevölkern, hat ja weniger mit deren stärkerer Kriminalität zu tun als damit, dass man solche Taten für kriminell erklärt hat, die eher Männer tun.
Würde man weibliche Untaten, z.B. "Pillevergessen", Vergewaltigunsvortäuschung, Umgangsvereitelung, Kindesunterschiebung oder Unterhaltsabzockerei für kriminell erklären und beispielsweise auch Babymord durch Mütter entsprechend bestrafen, würde es mit der Knastbelegung völlig anders aussehen.

Viele Grüße
Wolfgang


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