Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nee, Gestzestexte sind sprachlich i.d.R. noch nicht konsequent durchgegendert, daher...

Ein Mann, Saturday, 01.05.2010, 16:13 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

... sind auch bei männlichen Bezeichnungen Personen beiderlei Geschlechtes gemeint, die meisten fangen ja neurtal mit "Wer trallala..." an.

Sonst steht wenn Mann gemeint ist ausdrücklich Mann drin.

Beispiele:


Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

"...(3) Der Unternehmer darf Fahrten nach Absatz 1 oder 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt.
(4) Hat ein Fahrer oder eine Fahrerin eine innerhalb der in Absatz 1 oder 2 genannten Altersgrenzen erforderliche Qualifikation erworben, tritt der Nachweis darüber bei Erreichen der höheren Altersgrenze an die Stelle der dort vorgesehenen Nachweise.

Mit Unternehmer werden wohl nicht nur Männer gemeint sein, auch wenn weiter unten von Fahrer oder eine Fahrerin die Rede ist.

Anders beim

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

"...(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..."


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