Vermögenslose Ehefrau: Keine Mithaftung für den
Bausparkredit
(Val) Eine Ehefrau, die selbst über keinerlei Vermögen verfügt, haftet
nicht als Mitschuldnerin für den Bausparkredit ihres Ehemannes. Dies hat
das Landgericht Mainz entschieden und damit die Klage einer Bausparkasse,
die von der inzwischen geschiedenen Ehefrau eines Bausparers
Rückzahlung eines Teils eines Bauspardarlehns verlangt hatte, abgewiesen.Die Mitverpflichtung der Ehefrau sei sittenwidrig, führte das LG aus. Die
Frau habe bei der Darlehensaufnahme kein Einkommen gehabt und habe für ein
einjähriges Kleinkind sorgen müssen. Das Bauspardarlehen sei zudem allein
dem Ehemann zu gute gekommen: Das damit finanzierte Haus gehöre ihm
allein.Landgericht Mainz, Urteil vom 02.10.2006
Mh....dann dürfte sie nach meinem Rechtsempfinden bezüglich des Haus auch
keine Ansprüche geltend machen dürfen oder?Gruß
Moni
Muss man sich also Scheiden lassen?
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Moni,
12.12.2006, 11:00
- Vermögenslose Ehefrau: Keine Mithaftung für den - Roser Parks, 12.12.2006, 11:46