Vermögenslose Ehefrau: Keine Mithaftung für den
Bausparkredit
(Val) Eine Ehefrau, die selbst über keinerlei Vermögen verfügt, haftet nicht als Mitschuldnerin für den Bausparkredit ihres Ehemannes. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden und damit die Klage einer Bausparkasse, die von der inzwischen geschiedenen Ehefrau eines Bausparers Rückzahlung eines Teils eines Bauspardarlehns verlangt hatte, abgewiesen.
Die Mitverpflichtung der Ehefrau sei sittenwidrig, führte das LG aus. Die Frau habe bei der Darlehensaufnahme kein Einkommen gehabt und habe für ein einjähriges Kleinkind sorgen müssen. Das Bauspardarlehen sei zudem allein dem Ehemann zu gute gekommen: Das damit finanzierte Haus gehöre ihm allein.
Landgericht Mainz, Urteil vom 02.10.2006
Mh....dann dürfte sie nach meinem Rechtsempfinden bezüglich des Haus auch keine Ansprüche geltend machen dürfen oder?
Gruß
Moni
gesamter Thread:
- Vermögenslose Ehefrau: Keine Mithaftung für den -
Moni,
12.12.2006, 11:00
- Vermögenslose Ehefrau: Keine Mithaftung für den - Roser Parks, 12.12.2006, 11:46