Witwer muß Schmerzensgeld an Lokführer zahlen
Bückeburg - Nach der Selbsttötung einer Frau, die sich vor einen
Zug geworfen hatte, erhält der seitdem arbeitsunfähige Lokführer
von dem Witwer 9000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Die 67-Jährige hatte sich vor den Zug des 55-jährigen Lokführers geworfen.
Sie war sofort tot. Beide Parteien haben vor Gericht angekündigt,
die Zahlung zu akzeptieren. dpa
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