Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Ende des Doppelnamens (NZZ am Sonntag )

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 29.11.2006, 23:52 (vor 6948 Tagen)
bearbeitet von Moni, Wednesday, 29.11.2006, 23:55

Das Ende des Doppelnamens

Kommission schlägt Vereinfachung des Namens- und Bürgerrechts vor

Frauen und Männer sollen in der Namensgebung und beim Bürgerrecht gleichgestellt werden.

Mit einer Ausnahme: Künftig entscheidet die Mutter, welchen Familiennamen die Kinder tragen.

Pascal Hollenstein

Die Sache ist mit Emotionen verbunden, denn sie betrifft das Verständnis von Identität und Familie. Deshalb ist bis jetzt nicht veröffentlicht worden, dass die Rechtskommission des Nationalrats bereits am 8. September die Grundzüge eines neuen Namens- und Bürgerrechts festgelegt hat. Eine Subkommission ist daran, die Grundsatzbeschlüsse in konkrete Paragraphen zu fassen. Ein bereinigter Gesetzesentwurf wird in diesem Winter erwartet.

Laut verlässlichen Informationen, die der «NZZ am Sonntag> vorliegen, geht die Gesetzesnovelle vom neuen Grundsatz aus, dass der Nachname von der Geburt bis zum Tod nicht mehr ändern soll. Herr Meier und Frau Müller bleiben also auch nach dem Gang aufs Zivilstandsamt Herr Meier und Frau Müller. Zumindest soll das die Regel sein. Als Konzession an die Tradition ist es auf ausdrücklichen Wunsch der Brautleute allerdings auch künftig möglich, einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen, wobei sowohl jener der Braut als auch jener des Bräutigams in Frage kommt: Aus Herrn Meier und Frau Müller wird entweder Herr und Frau Meier oder Herr und Frau Müller. Der Doppelname, bei dem der Mädchenname dem Familiennamen vorangestellt wird (Frau Müller Meier), soll dagegen verschwinden. Jeder soll nur einen Namen führen.

Im ausseramtlichen Verkehr ändert sich dagegen wenig. Die Allianznamen, die mit Bindestrich geschrieben werden (Frau Meier-Müller, Frau Calmy- Rey), sollen weiterhin zulässig sein. Auch andere Kombinationen (Herr Meier Müller, Frau Müller Meier) sind erlaubt, aber ohne amtliche Bedeutung.
Mutter diktiert Namen

Die von der Kommission vorgesehene Regelung führt dazu, dass die Kinder, die aus einer derartigen Verbindung entstehen, in der Regel Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen haben. Die Brautleute können sich deshalb bereits bei der Heirat auf einen amtlichen Familiennamen festlegen - heute ist das automatisch jener des Mannes -, der dann zum Nachnamen der Kinder wird. Tun sie das nicht, so müssen sie sich spätestens bei der Geburt des ersten Kindes für einen Familiennamen entscheiden. Der Gesetzesentwurf sieht bei Uneinigkeit der Eheleute vor, dass das Kind den Nachnamen der Mutter erhält. Jedes weitere Kind trägt den gleichen Nachnamen wie das erstgeborene.

Der heutige Grundsatz, wonach der Familienname des Mannes weitervererbt wird, wird durch diese faktische Vetostellung der Frau umgedreht.

Als Begründung für diesen Paradigmenwechsel werden drei Punkte angeführt:
Erstens der römisch-rechtliche Grundsatz, wonach die Mutterschaft immer sicher ist, die Vaterschaft aber unsicher.
Zweitens der grössere physische Anteil der Mutter an der Kindswerdung.
Und drittens die in der Regel engere soziale Bindung des jungen Kindes an die Mutter.

Quelle und mehr: http://www.nzz.ch/2006/11/19/il/articleEOA8C.html

Gruß
Moni

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http://www.weltweite-tierschutz.org/


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