Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau missbraucht 13 jährigen - Bewährung

Gismatis, Basel, Saturday, 30.01.2010, 22:29 (vor 5814 Tagen) @ guest

Du bringst einfach dieselbe Vernebelung noch mal: Auch irgendeine
Erpressung ist nicht Tatbestandsvoraussetzung. Es ist also sogar
gleichgueltig, ob der 13jaehrige derjenige war, der gebaggert hat.

Nochmals: Ich habe meine Sichtweise gebracht, nicht die juristische. Die juristische ist so, wie du beschreibst.

Der Gesetzgeber sieht es aber halt so, mit bestimmten Altersgrenzen.

Die Sichtweise des Gesetzgebers ist flexibel. Die interessiert mich somit auch weniger. Was an einem Ort zu einer Zeit verboten ist, kann an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit Pflicht sein.

Wuerdest Du den Satz eigentlich mit "10" statt "13" genauso schreiben?

Unerwünschten Sex hätte ich auch in diesem Alter abgelehnt.

Der Hauptgrund ist nach meinem Verstaendnis der psychische Schaden den das
Kind *spaeter* mit einiger Wahrscheinlichkeit bekommt wenn es versteht,
dass Sex was anderes ist als Kuscheln und geschlechtliche Beziehung was
anderes als Eltern-Kind-Liebe, also der in solchen Verhaeltnissen sehr
wahrscheinliche Beschiss.

Ich glaube nicht, dass der mögliche Schaden der Grund ist. So kinderlieb waren und sind doch die wenigsten Gesellschaften, als dass ausgerechnet das Wohl des Kindes eine Rolle spielt. Man sieht es doch auch daran, wieviel Leid den Kindern durch das Scheidungsunrecht angetan wird. Wenn dann noch für die Missstände Verantwortliche gegen Kindesmisbrauch demonstrieren gehen, finde ich das ziemlich heuchlerisch.

Ich behaupte außerdem, dass fast alle Erwachsenen psychische Probleme haben, die aus der Kindheit stammen. Meistens sind sie geringfügig genug, um ignoriert werden zu können. Manchmal aber belasten sie ein ganzes Leben lang. Und die wenigsten dieser Probleme haben einen sexuellen Hintergrund.

Und natürlich ist Sex etwas anderes als Liebe. Man muss aber nicht erwachsen werden, um das zu verstehen. Ich habe schon als Kind gewusst, dass Sex etwas Besonderes ist, worüber man mit Erwachsenen nicht sprach, und das, bevor ich wusste, wie man das nannte. Nie hätte ich Sex und Liebe verwechseln können. Das tun nur Romantiker, und Kinder sind normalerweise noch keine Romantiker.

Ansonsten nervt auch die daemlichkeit der Fragestellung: Bei einer
Verurteilung wegen schwerer Koerperverletzung fragt ja auch keiner "was,
das Opfer hat ueberlebt? Dann hab ich aber Muehe, das als Verbrechen zu
bezeichnen".

Von mir wirst du das nicht hören. Denn bei einer Körperverletzung ist der Schaden offensichtlich, bei einem sexuellen Erlebnis nicht.

Zwangsabtreibung fuer Paederastinnen, oder was konkret soll
"Verantwortung" bedeuten, wenn sie halt mal nicht verhuetet hat?

Das bedeutet, dass sie für ihre Nachlässigkeit bestraft wird und außerdem ganz allein für das Kind verantwortlich sein muss.

--
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