Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau missbraucht 13 jährigen - Bewährung

guest, Niedersachsen, Saturday, 30.01.2010, 00:04 (vor 5815 Tagen) @ Gismatis

Im uebrigen verbreitest Du verdummungs-Propaganda wenn Du so tust, als

sei

sexueller Missbrauch von Kindern durch Gewalt (Noetigung) definiert.

Das

ist gerade nicht so, auch sonst nicht.


Man kann jemanden natürlich emotional erpressen. Ich frage mich nur: Wenn
sexueller Missbrauch wirklich so schlimm ist, warum geht dann ein Kind auf
die Erpressung ein? Es könnte ja auch einfach weglaufen, vor allem, wenn
kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Du bringst einfach dieselbe Vernebelung noch mal: Auch irgendeine Erpressung ist nicht Tatbestandsvoraussetzung. Es ist also sogar gleichgueltig, ob der 13jaehrige derjenige war, der gebaggert hat.

Es geht um ein deutsches Gerichtsverfahren, wie ihr das in der Schweiz definiert habt weiss ich nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
bzw.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html

Wobei mir gerade auffaellt: Eigentlich sollten da 2 Jahre Mindeststrafe zwingend gefordert sein, ist da mal wieder ein Vultejus unterwegs?

"(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind"

Das stinkt doch nach krasser Rechtsbeugung.

Ich glaube durchaus, dass ein kleines
Kind gar nicht so weit denken kann. Aber wenn ich mir vorstelle, dass
jemand, als ich 13 war, von mir Sex verlangt hätte, den ich nicht will,
hätte ich dem- oder derjenigen wohl den Vogel gezeigt. Oder aber ich hätte
es getan und danach vielleicht bereut. Vielleicht wäre es mir schlecht
gegangen. Aber hätte das ein juristisches Nachspiel gerechtfertigt?

Der Gesetzgeber sieht es aber halt so, mit bestimmten Altersgrenzen.

Wuerdest Du den Satz eigentlich mit "10" statt "13" genauso schreiben?

Ich
stelle mir vor, dass ich damit eben hätte leben müssen und dass das auch
möglich gewesen wäre. ich habe als Kind und Jugendlicher weiß Gott nicht
nur Gutes erlebt, sondern auch viel Schlimmes, wobei das meiste niemanden
interessiert hat. Warum macht man bei freiwilligem (!) Sex so ein
Geschrei?

Das ist ne gute Frage, wird allerdings so gut wie in jeder Gesellschaft so gesehen, wenn auch mit unterschiedlichen Altersgrenzen.

Der Hauptgrund ist nach meinem Verstaendnis der psychische Schaden den das Kind *spaeter* mit einiger Wahrscheinlichkeit bekommt wenn es versteht, dass Sex was anderes ist als Kuscheln und geschlechtliche Beziehung was anderes als Eltern-Kind-Liebe, also der in solchen Verhaeltnissen sehr wahrscheinliche Beschiss.

Und natuerlich ist auch die von Dir angemahnte Gleichbehandlung von
Maennern und Frauen bei diesem Thema ganz sicher nicht erreichbar, wenn
implizit doch immer wieder auf Gewalt oder nicht argumentiert wird -

die

wird Frauen naemlich ohnehin automatisch abgesprochen und Maennern

genauso

automatisch unterstellt.


Eben das sollte aufhören!

Das wird aber sicher nicht aufhoeren, wenn Kommentatoren sogar dort, wo Straftatbestaende ganz ohne Gewaltvorwurf auskommen Freispruch fuer die Taeterin fordern, weil der Sex ja vermutlich "freiwillig" war.

Ansonsten nervt auch die daemlichkeit der Fragestellung: Bei einer Verurteilung wegen schwerer Koerperverletzung fragt ja auch keiner "was, das Opfer hat ueberlebt? Dann hab ich aber Muehe, das als Verbrechen zu bezeichnen".

Die Verantwortung der Verhuetung soll beim Erwachsenen liegen? Tut sie
aber nicht, also was soll das Argument?


Das ist kein Argument, sondern eine Forderung!

Zwangsabtreibung fuer Paederastinnen, oder was konkret soll "Verantwortung" bedeuten, wenn sie halt mal nicht verhuetet hat?


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