Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhalt nach Vergewaltigung

Rainer ⌂, Saturday, 30.01.2010, 02:53 (vor 5815 Tagen) @ Isegrim

Wenn sie schwanger geworden wäre? Dann wäre der Junge Unterhaltspflichtig.

Selbst wenn sie ihn gefesselt, mit Viagra voll gepumpt und anschließend vergewaltigt hätte wäre er unterhaltspflichtig, falls dabei ein Kind gezeugt worden wäre. Wie er Vater geworden ist spielt im Unterhaltsrecht keine Rolle.

Man stelle sich das mal umgekehrt vor. Eine Frau muss dem Mann, der sie vergewaltigt hat, und dem dabei entstandenen Kind Unterhalt bezahlen weil das Kind beim Mann lebt. Unterhaltsrechtlich wäre das nicht zu beanstanden. Die Juristen würden aber sicher einen Ausweg finden;-)

Rainer

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