Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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[i]Art 12 Grundgesetz

Flohgast @, Wednesday, 27.01.2010, 15:28 (vor 5817 Tagen) @ Timothy

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.[/i]

Ich kann keinerlei geschlechtliche Einschränkung oder Bevorzugung im Art 12 Grundgesetz erkennen.

Gruß
Flohgast


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