Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hengst, Gaul, Klepper, Wallach oder Hottehü.

Movemen, Wednesday, 27.01.2010, 14:56 (vor 5817 Tagen) @ Garfield

Hallo Tommy!

...beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a
GG

Verfassungsgeber? Seit wann hat die Bundesrepublik Deutschland denn eine
Verfassung?

Freundliche Grüße
von Garfield

Das braucht es nicht. Verfassung und GG werden inzwischen synonym benutzt. Und wenn der Lissabon-Vertrag erst richtig greift, ist mit kleinen Einschränkungen und Korrekturen durch das (sic) BVerfG müßig darüber zu nörgeln, ob es nun Verfassungsgericht, Verfassungsschutz oder Grundgesetzgericht und Grundgesetzschutz heißen muß.

Wesentlicher erscheint, dass Gender Mainstreaming und auch eine väterfeindliche Rechtssprechung bald aus Brüssel/Straßburg kommen. Die linken Kräfte in den Volksparteien sind schon ordentlich am Baggern, dass da ihre Leute dort eine gewichtige Stimme bekommen. Wer derzeit oder demnächst in Sachen Menschenrechte Väterrechte mitmeint, wenn er klagt, wird sich noch wundern.


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