Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal eine Frage zum Thema Unterhalt

Rainer ⌂, Tuesday, 26.01.2010, 05:09 (vor 5819 Tagen) @ Timothy

Ist das Gesetz mittlerweile so pervers nun den Mann in die (fiktive soll
heissen die Schulden fangen an sich zu türmen für ihn) Unterhaltspflicht
für die 2 Kinder zu nehmen obwohl er bereits zu Ehezeiten arbeitslos war,
und das obwohl er tatsächlich keine Arbeit findet?

Es gibt eine Entscheidung eines Obergerichtes (BGH? BVerfG?) das Unterhalt nur vom tatsächlichen Geldzufluss zu leisten ist. Das ist auch richtig so, denn im umgekehrten Falle gilt auch der tatsächliche Geldzufluss und nicht das was auf dem Papier verdient wird, zum Beispiel bei Selbständigen (Abschreibungen). Damit wurde einer Anrechnung von fiktivem Einkommen eine klare Absage erteilt. Irgendwo habe ich das Urteil sicher abgelegt, aber wo? Ich finde es nicht mehr. Wenn ich noch richtig weiß hat der Betroffene sich noch nicht mal besonders um Arbeit bemüht.

In der Realität wird das Recht gebrochen und trotzdem fiktives Einkommen angerechnet. Wer sich nicht wehrt, hat verloren.

Grundsatz für die Unterhaltsberechnung: Es zählt der tatsächliche Geldzufluss und nicht was auf dem Lohnzettel steht.

Rainer

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