Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal eine Frage zum Thema Unterhalt

Sachse, Tuesday, 26.01.2010, 03:53 (vor 5819 Tagen) @ Timothy

Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen,

Liegt dieser Unterhalb des Selbstbehaltes ist keine Zahlung möglich.
Wird durch Unterhaltszahlung der Selbstbehalt unterschritten, wird eine "Mangelfallberechnung" vorgenommen, vereinfacht wird der verteilbare Betrag auf die Unterhaltsberechtigten verteilt.

Probleme treten auf, wenn es der Gegenseite gelingt den Richter zu überzeugen, dass vorsätzlich kein größeres Einkommen erzielt wird. Sollte man vermeiden, da sonst ein "fiktives Einkommen " angenommen werden kann.

Also sollte Mann einen Vollzeitjob haben, der schlecht bezahlt wird.
Arbeitslose müssen erhöhte Anstrengungen bei der Arbeitssuche nachweisen.
Also viele Bewerbungen an viele Firmen. (Böse Leute fügen hier an: die niemanden brauchen), Listen über telefonische und persönliche Vorsprachen etc.

Harz4 Bezieher wie Arbeitslose.

Wenn sich das einkommen bei festgelegter Summe verringert das Unterhaltsurteil abändern lassen, eine Vereinbarung mit Ex über geringere Zahlung erzeugt nur einen Schuldenberg.

Bei vorhandenem höherem Vermögen kann das Gericht auch anders Entscheiden, also alle Arbeitslosen den Rembrand überm Kamin verstecken :-)


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