Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wie bereits mehrfach gesagt...

blendlampe, Thursday, 16.11.2006, 11:23 (vor 6960 Tagen) @ Sven

Ein Jahr? Auf welchem Gesetz basiert das? Bislang war mir nur die
"eheähnliche Lebensgemeinschaft" nach vier Jahren bekannt.

Unterhaltsrechtsreform ab 1.4.2007, neuer §1615l BGB: Keine Begrenzung mehr. Jetzt: Drei Jahre. Vorher: Ein Jahr. Vorher: Sechs Wochen.


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